Re: zulässige GRZ


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Abgeschickt von Erich Bauer am 06 Maerz, 2007 um 20:53:20

Antwort auf: zulässige GRZ von Mirco am 06 Maerz, 2007 um 16:59:22:

Bei § 19 BauNVO spielt die mehr oder weniger bodenversiegelnde Ausführung der in Abs. 4 aufgeführten Anlagen zunächst grundsätzlich keine Rolle. Denkbar ist, dass sich die Baugenehmigungsbehörde bei den nach dieser Vorschrift möglichen Ermessensentscheidungen mit "Ökopflaster" positiv stimmen lässt.



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