Mängelbeseitigung


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Abgeschickt von Rapunzel am 09 Maerz, 2007 um 11:30:43

Hallo,

im Kaufvertrag unseres Neubaus steht unter Mängelbeseitung "erfolgt in einer angemessenen Frist".

Sicher kann man die Baugesellschaft nicht mit einer Vorgabe zur Mängelbeseitigung nageln, aber kann es sein, daß sich die Gesellschaft das Recht rausnehmen kann die Käufer wochenlang zu vertrösten oder gibt es doch bestimmte Fristen für "angemessene Frist" ?

Diesbezüglich geht es uns gerade um erhebliche Geruchsbelästigung aus unserem Badezimmer. Der Gestank verbreitet sich langsam durchs ganze Haus und die Baugesellschaft nimmt den Mangel noch nicht mal umgehend in Augenschein.

Ist die Wohnqualität nicht erheblich eingeschränkt und kann man durch diese Einschränkung nicht mehr Druck ausüben?

Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.

Grüße
Rapunzel




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