Nachtrag


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Abgeschickt von L. Meyer am 11 Maerz, 2007 um 15:29:34

Antwort auf: Gebäuderisse und Gewährleitungsfristen von L. Meyer am 11 Maerz, 2007 um 12:34:07:

Nachtrag:
Einen Aspekt habe ich noch vergessen.

Es sei noch angenommen, dass der Bauunternehmer im Jahr 2002 das Fundament des Anbaus auf Risse untersucht hätte (Fundament wurde an der Stelle mit den meisten Rissen in der Wand freigelegt), dabei aber nicht fündig wurde.

Viele Grüße! L. Meyer



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