Re: Solaranlage im Außenbereich


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Abgeschickt von K.D. am 12 Maerz, 2007 um 07:02:36

Antwort auf: Solaranlage im Außenbereich von Robert am 09 Maerz, 2007 um 11:51:07:

: Nach der BauOBln sind gebäudeunabhängige Solaranlagen nicht nur genehmigungsfrei (§ 62 Abs. 1 Nr. 2 b), sondern brauchen sich auch nicht an Abstandsflächen zu halten (§ 6 Abs. 7 Nr. 2).

: Trifft dies auch für den Außenbereich gem. BauBG § 35 zu???

: Grüße
: Robert


Antwort:
Es heißt genau in § 62 BauO Bln:
2. Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung:
a) Abgasanlagen in und an Gebäuden sowie frei stehende Abgasanlagen mit ei-ner Höhe bis zu 10 m,
b) Solaranlagen in und an Dach- und Außenwandflächen sowie gebäudeunabhängig mit einer Höhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge bis zu 9 m,

Also ist die Größe von vornherein beschränkt auf die o.g. Abmessungen 3 x 9 m. Die gleichen Maße gelten auch für die Zulässigkeit in den Abstandflächen.
Eine Beschränkung nur auf den Innenbereich ist nicht im Gesetz enthalten, gilt also auch für den Außenbereich.

Allerdings müssen auch verfahrensfreie Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen, die Solaranlage muss also auch bauplanungsrechtlich und naturschutzrechtlich zulässig sein.




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