Re: Hausordnung zu Haustürverschluß


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Abgeschickt von Sebastian am 14 Maerz, 2007 um 09:22:57:

Antwort auf: Hausordnung zu Haustürverschluß von Sonja Richter am 10 Maerz, 2007 um 21:58:59:

Die Hausordnung dürfte jedenfalls nicht im Widerspruch zum öffentlichen Recht stehen, welches z.B. auch die Landesbauordnung Ihres Bundeslandes umfaßt.
Für NRW läßt sich Verbot, die Haustür abzuschließen, m.E. nicht in der Bauordnung finden. Derartige ausdrückliche Vorschriften gibt es zwar für diverse Sonderbauten und Arbeitsstätten, aber nicht für normale Wohnhäuser.
Immerhin verlangt aber § 37 Abs. 5 BauO für sog. "notwendige Treppenräume" einen sicheren Ausgang ins Freie. Dazu gehört nach Auffassung mancher auch, dass dieser Ausgang jederzeit von innen öffenbar sein muß. Da man auch bei Wohnhäusern damit rechnen muß daß Besucher (ohne Haustürschlüssel) und Kinder anwesend sind bzw. auch Erwachsene im Brandfall in Panik den Haustürschlüssel vergessen, deutet das darauf hin, daß ein schlichtes Abschließen ohne Notentriegelungsmöglichkeit unzulässig ist. (Es gibt entsprechende Türbeschläge für viele Zweckrichtungen).
Allerdings kann man über diese Auslegung streiten.
Ebenso kann man lange darüber fachsimpeln, ob diese Forderung auch schon für "Ihr" Gebäude gilt, oder ob es dort aufgrund älterer Bauvorschriften evtl. doch zulässig ist.
Wenn darüber Streit mit Eigentümer/Vermieter droht, lohnt sich auch eine Anfrage bei der örtlichen Feuerwehr - die unterstützt entsprechende Anliegen meist gern.

Sebastian
Andere Bauordnungen dürften ähnliche Konstruktionen enthalten.

: Wo ist nachzulesen, wie eine Hausordnung in einem Mehrfamilienhaus aussehen sollte ? Es interessiert mich besonders, wie vorgegebene Verschlußzeiten zu regeln sind ("Haustür ab 20.00 Uhr verschlossen zu halten"). Wie ist das mit Brandschutz / Fluchtwegen ?





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