Balkonhöhe


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Abgeschickt von David am 16 Maerz, 2007 um 22:36:15

Hallo,
Ich wohne im 4 OG. und ich habe ein 15 Monate altes Kind.
Für seine Sicherheit und meine Verpflichtung als Elternteil habe Ich mein Balkonbrüstung von 0,80 m auf 1,10 m hoch gesetzt.
Von der Hausverwaltung habe ich kurz darauf ein Schreiben erhalten, indem mir mitgeteilt wurde "umgehend ursprünglichen Zustand wieder herzustellen" ansonsten muss ich mit allen rechtlichen Mitteln rechnen, nur weil Ich keine Genehmigung von der Eigentümergemeinschaft eingeholt habe.
Kann mir jemand Helfen mit einer Antwort, vielleicht auch mit einem Gesetzlichen Paragraph, um dass was Sicherheit eines Kindes angeht!



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