Re: Teilungsvertrag ungültig - Kaufvertrag gültig?


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Abgeschickt von K.D. am 20 Maerz, 2007 um 13:49:46

Antwort auf: Teilungsvertrag ungültig - Kaufvertrag gültig? von Jonny007 am 17 Maerz, 2007 um 00:29:01:

: ich möchte ein Hinterhaus mit Grundstückanteil kaufen. Hierfür muss sich die Erbengemeinschaft (Verkäufer A mit 1/2 Anteil am Ganzen sowie Miteigentümer B-D mit insgesamt 1/2) zunächst aufteilen.

: Es wurde also ein Teilungsvertrag aufgesetzt in Zusammenhang mit einem Kaufvertrag für das neu enstandene Hinterhausgrundstück.

: Verkäufer A erschien zum Notartermin und gab an, im Besitz einer mündlichen Vollmacht seiner Miteigentümer B-D zu sein.

: Die Teilungserklärung wurden vor dem Notar von ihm, der Kaufvertrag vor dem Notar von ihm und mir unterschrieben.
: Jetzt weigern sich die Miterben zu unterschreiben, weil sie das im Teilungsvertrag vereinbarte Wegerecht nicht akzeptieren. Sie bestreiten die Existenz einer mündlichen Vollmacht.

:
: Frage: was ist mit dem immerhin notariell unterzeichneten Kaufvertrag? Was habe ich für Möglichkeiten - Schadensersatz A gegenüber? Und kann ich den Verkäufer zwingen, mir seinen 1/2 Anteil eben ungeteilt zu verkaufen und kann ich danach - nunmehr als 1/2 Eigentümer am Vorder - und Hinterhaus eine Teilung bzw. Zwangsversteigerung erzwingen?

: Vielleicht weiss hier jemand Bescheid??

: Danke für Euren Rat!


Antwort:
Schauen Sie noch mal genau in den Vertrag, was hier zur Vertretungsvollmacht geregelt ist.

Die anderen Eigentümer müssen die Verträge nachgenehmigen, solange ist dieser wohl zumindestens schwebend unwirksam.

Nehmen Sie hier Rücksprache mit dem beurkundenen Notar oder einem anderen (wenn sie den alten nicht mehr wollen).
Der könnte auch gleich prüfen,wie Sie in die Eigentümergemeinschaft einsteigen können, wenn Sie den Teil A kaufen und dann eine Versteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft betreiben.




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