Sicherheit am Arbeitsplatz: Verantwortlichkeit ???


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Abgeschickt von Thomas Köhler am 26 Maerz, 2007 um 10:04:21:

Als Maßnahme des vorbeugenden Brandschutzes werden bei größeren, weitläufigen Gebäuden von den Bauämtern oftmals
Flucht- und Rettungswegepläne, die gut sichtbar ausgehängt werden, gefordert. Rechtlich verankert ist dies, so weit ich weiß, in §55 Arbeitsstättenverordnung und in UVV-VGB 125. Wer ist denn nun verantwortlich für die Umsetzung dieser Maßnahme: der Eigentümer der Immobilie oder der Mieter, d.h. der Arbeitgeber der in der Immobilie beschäftigten?
Ist für den organisatorischen Brandschutz nicht grundsätzlich der Arbeitgeber zuständig?

Sinngemäß gilt diese Frage ja für alle Aspekte, die in der Arbeitsstättenrichtlinie, den Unfallverhütungsvorschriften etc. vorkommen und die nicht eindeutig baulich oder technisch sind.



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