Re: Sicherheit am Arbeitsplatz: Verantwortlichkeit ???


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Abgeschickt von Sebastian am 26 Maerz, 2007 um 11:28:17:

Antwort auf: Sicherheit am Arbeitsplatz: Verantwortlichkeit ??? von Thomas Köhler am 26 Maerz, 2007 um 10:04:21:

Eine "grundsätzliche Zuständigkeit" gibt es nicht.
Es hängt stark davon ab, wer nach der Verantwortung fragt: Der Mitarbeiter oder das (ehemalige) StAfA (dann eher der Arbeitgeber), die Bauaufsichtsbehörde (dann eher Eigentümer). Und zwischen Mieter einer Immobilie und dem Vermieter gibt es u.U. noch zivilrechtliche Abreden darüber, wer was sicherzustellen hat.

Solange es funktioniert darf zivilrechtlich weitgehend delegiert werden. Aus den öffentlich-rechtlichen Pflichten ist man damit aber nur heraus, wenn der Beauftragte sie auch tatsächlich erfüllt.
Wenn also ein Schaden eintritt, ist jeder öffentlich-rechtlich dafür verantwortlich, was in seinem Pflichtenheft stand - also u.U. auch beide nebeneinander.
zivilrechtlich kann dann ggf. jeder Verantwortliche versuchen, seinen Schaden bei seinem Vertragspartner (z.B. beim Vermieter/Mieter oder bei seinem Arbeitgeber) ersetzt zu bekommen.

Alles in allem: Aus guten Gründen ein zackiges System, aus dem man als Verantwortlicher mit der Ausrede "Bin ich nicht für zuständig" nicht herauskommt.

Sebastian


: Als Maßnahme des vorbeugenden Brandschutzes werden bei größeren, weitläufigen Gebäuden von den Bauämtern oftmals
: Flucht- und Rettungswegepläne, die gut sichtbar ausgehängt werden, gefordert. Rechtlich verankert ist dies, so weit ich weiß, in §55 Arbeitsstättenverordnung und in UVV-VGB 125. Wer ist denn nun verantwortlich für die Umsetzung dieser Maßnahme: der Eigentümer der Immobilie oder der Mieter, d.h. der Arbeitgeber der in der Immobilie beschäftigten?
: Ist für den organisatorischen Brandschutz nicht grundsätzlich der Arbeitgeber zuständig?

: Sinngemäß gilt diese Frage ja für alle Aspekte, die in der Arbeitsstättenrichtlinie, den Unfallverhütungsvorschriften etc. vorkommen und die nicht eindeutig baulich oder technisch sind.





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