Abgeschickt von Erich Bauer am 30 Maerz, 2007 um 20:38:23
Antwort auf: Ausnahme BauGB §31 von Gerhard Eden am 30 Maerz, 2007 um 19:18:20:
Dürfte mit Ausnahmen und Befreiungen nach § 31 BauGB nichts zu tun haben. Vielmehr scheint eine Ermessenentscheidung der Bauaufsichtsbehörde nach der Landesbauordnung anzustehen.