Re: Wer zahlt den Schaden bei Einsturz eines Gebäudes?


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Abgeschickt von Bruno am 10 April, 2007 um 16:08:34:

Antwort auf: Re: Wer zahlt den Schaden bei Einsturz eines Gebäudes? von Sebastian am 10 April, 2007 um 15:31:24:

Dann versuch ich mal den Sachverhalt zu schildern:

Ein Eigentümer muss seiner Verkehrsicherheitspflicht (z.B. Instandhaltung vom Gebäude) nachkommen.
Angenommen das Gebäude oder ein Teil der baulichen Anlage stürzt ein und ggf. kommen noch Personen zu Schaden, welche Versicherungen können hierbei in Kraft treten?

Vorrausgesetzt er ist seiner Verkehrsicherungspflicht nachgekommen?

Und falls er seiner Verkehrsicherungspflicht nicht nachgekommen ist, wer zahlt dann?





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