Abgeschickt von Caro am 10 April, 2007 um 22:27:40
Hallo,
ist es richtig, dass in NRW bei dem Bau eines Balkones links- und rechtsseitig keine Abstandsflächen eingehalten werden müssen, wenn der Balkon nicht tiefer als 1,50 m ist? Vorab danke für die Antwort.
VG, Caro