Re: Straße im Neubaugebiet


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Micky am 12 April, 2007 um 10:10:42:

Antwort auf: Straße im Neubaugebiet von Herr Hammes am 11 April, 2007 um 14:55:34:

Ich nehme mal an, die Straße ist als sogenannte Baustraße vorhanden, denn sonst wäre keine Baugenehmigung für das EFH erteilt worden, weil die Erschließung fehlt. Also geht es vermutlich um die Fertigstellung der endgültigen Straße mit allem Drum und Dran.

Da ist es so: die Gemeinde hat keine Verpflichtung zur endgültigen Herstellung der Straße, auch dann nicht, wenn Erschließungsbeiträge bzw. Vorausleistungen darauf schon gezahlt worden sind. Nach § 133 Baugesetzbuch kann der Erschließungsbeitrag zurückverlangt werden, wenn die Straße nach sechs Jahren noch nicht benutzbar ist. Aber, benutzbar heißt in diesem Fall nicht, dass sie schon fertig sein muss. Im Regelfall reicht eine noch nicht in voller Breite asphaltierte Baustraße ohne Gehwege, aber mit ein paar Straßenlampen versehen, dafür aus.

Gruß
Micky



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]