Re: Grenzbebauung Garage und Carport


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 09 Mai, 2007 um 21:34:52

Antwort auf: Re: Grenzbebauung Garage und Carport von Anja am 09 Mai, 2007 um 19:28:23:

: naja in Sachsen sind glaube ich 40qm baugenehigungsfrei. Aber bis 9m muss beim Nachbarn keine Baulast eingetragen werden, erst ab 10m Länge. Insgesamt sind aber 15m Grenzbebauung möglich. Egal ob Garagen oder Carport. So dachte ich das.

: Schon kompliziert...

Genehmigungsfrei und die Länge der Grenzbebauung sind normalerweise nicht aufzuaddieren. Wenn Sie die maximale Grenzbebauung überschreiten wird eine Abstandfläche ausgelöst - immer. Kann die nicht nachgewiesen werden (z. B. durch eine Baulast), ist die Bebauung unzulässig.

Die Anzeige der Nachbarn scheint sich ja auf eine unzulässige Bebauung (Schwarzbau) zu beziehen und ist daher durchaus gerechtfertigt. Schließlich wird er in seinen Rechten beeinträchtigt.

... gar nicht so kompliziert!



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