Re: Gewächshaus als grenznahe Bebauung


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Abgeschickt von a.busch am 16 Mai, 2007 um 17:02:16

Antwort auf: Re: Gewächshaus als grenznahe Bebauung von KD am 13 Maerz, 2006 um 09:14:22:

: Wenn das Gewächshaus im Innenbereich steht, wäre es nach § 61 (1) Nr. 1a SächsBauO verfahrensfrei.

: Nach § 6 (7) Nr. 1 SächsBauO sind Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten (müßte zutreffen) in den Abstandflächen also ohne Grenzabstand zulässig.

: Bauordnung Sachsen Siehe auf dieser Website unter Gesetze.

: Die zuständige Bauaufsichtsbehörde gibt hierzu betimmt auch gern mündliche Auskunft. Am besten mit Liegenschaftskarte und Bild vom Gewächshaus im Amt vorsprechen. Der Nachbar müßte sich bei "Verstössen" gegen seine "Nachbarrechte" eh an die Bauaufsicht wenden. Da ist es günstig, wenn die das schon kennen. =;_))





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