Gewährleistungsfristen nach VOB oder BGB


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Abgeschickt von Bert Brandes am 24 Mai, 2007 um 22:00:09

In 2004 wurden Fliesenverlegearbeiten in einem Neubau bei einem Meisterbetrieb von privat (Laie)in Auftrag gegeben. In 2007 wurde festgestellt, dass sich die Fliesenverklebung in erheblichem Umfang ablöst.

Vertragsgrundlage vom 2004:
Auf dem vom AG unterzeichneten Auftragsformularfax des durchführenden Betriebes wurde darauf hingewiesen, dass für sämtliche Leistungen die Regeln der VOB gelten und eine Einsicht möglich sei.

Es wurde aber kein Exemplar der VOB dem AG zur Verfügung gestellt.

Weiterhin wurde auf die umseitigen Verkauf- und Lieferbedingungen hingewiesen (auf dem Faxformular natürlich nicht enthalten). Nach Durchführung des Auftrags erhielt der AG eine Rechnung auf der umseitig die Verkaufs- und Lieferbedingungen aufgeführt waren. Hierbei wurde nur ein Gewährleitung von 6 Monaten zugestanden.

Kommt bei der Beanstandung die VOB zur Anwendung und wenn ja mit welchen Fristen oder gilt der BGB mit der 5jährigen Gewährleistung, da die VOB nicht wirksam in den Vertrag einbezogen wurde?






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