Re: Bau eines Radweges in meinem Acker?


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Erich Bauer am 28 Mai, 2007 um 19:08:16

Antwort auf: Bau eines Radweges in meinem Acker? von Leonhard am 26 Mai, 2007 um 22:41:09:


<und sind genau 1 meter von meinem acker ausgehoben>

Wenn damit gemeint sein sollte, dass das Grundstück in 1 m Breite ohne Bauerlaubnis in Anspruch genommen wurde, kann man dies selbstverständlich untersagen.

Sollten die Bauarbeiten bis auf 1 m an das Grundstück heran ausgeführt sein, so braucht die Stadt dazu keine Grenzabstände einzuhalten, weil die Landesbauordnungen, in denen diese Abstände normiert sind, in der Regel für öffentliche Verkehrsanlagen nicht gelten. Ob für den Radweg ggf. ein Planfeststellungsverfahren oder ein Bebauungsplanverfahren notwendig war, ist eine ganz andere Frage.





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]