Re: Sichtdreieck im Eckgrundstück


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Abgeschickt von Rainer Weigelt am 05 Juni, 2007 um 10:21:19

Antwort auf: Re: Sichtdreieck im Eckgrundstück von Erich Bauer am 03 Juni, 2007 um 20:46:06:

In unserem Bebauaungsplan ist ein Vorgartenbereich gekennzeichnet (ohne Vermerk eines Sichtdreiecks), der bei allen Grundstücken besteht. In diesem sind für die anderen Grundstücke Carport und PKW-Stellplätze eingezeichnet und teilweise auch erstellt worden. In unserem Bebauungsplan ist kein vermerkt eingetragen, das dies eine nicht überbaubare Grundstücksfläche wäre.

Besteht die Möglichkeit das evtl. Fehler bei der Erstellung des Bebauungsplans nun nachträglich korrigiert werden sollen?
Kann man den Wunsch (auch der Nachbarn) zur Erstellung des Carports an die Grundstücksecke anderweitig durchsetzen. Ggfl. bei der Bezirksregierung?

Danke
Rainer Weigelt




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