Re: Sichtdreieck im Eckgrundstück


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Dirk Baumeister am 05 Juni, 2007 um 13:53:16

Antwort auf: Re: Sichtdreieck im Eckgrundstück von Rainer Weigelt am 05 Juni, 2007 um 10:21:19:

: In unserem Bebauaungsplan ist ein Vorgartenbereich gekennzeichnet (ohne Vermerk eines Sichtdreiecks), der bei allen Grundstücken besteht. In diesem sind für die anderen Grundstücke Carport und PKW-Stellplätze eingezeichnet und teilweise auch erstellt worden. In unserem Bebauungsplan ist kein vermerkt eingetragen, das dies eine nicht überbaubare Grundstücksfläche wäre.

: Besteht die Möglichkeit das evtl. Fehler bei der Erstellung des Bebauungsplans nun nachträglich korrigiert werden sollen?
: Kann man den Wunsch (auch der Nachbarn) zur Erstellung des Carports an die Grundstücksecke anderweitig durchsetzen. Ggfl. bei der Bezirksregierung?

: Danke
: Rainer Weigelt

Die "nicht überbaubare Grundstücksfläche" ergibt sich z. B. bereits daraus, dass die Fläche nicht von Baugrenzen oder -linien umschlossen ist. In den textlichen Festsetzungen können Nebengebäude, wie Garagen, Carports, Gartenhäuser usw. auch in den nicht überbaubaren Grundstücksbereichen als unzulässig festgesetzt werden.

Genehmigungen entgegen einzelnen Festsetzungen im Bebauungsplan können (müssen aber nicht) als Ausnahmen und Befreiungen (§31 BauGB) genehmigt werden.




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]