Abstützung der benachbarten Aufschüttung


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Abgeschickt von Ralf am 26 April, 2004 um 11:20:43

Beim benachbarten Grundstück wurde eine Aufschüttung vorgenommen, ohne diese zu meinem Grundstück zu befestigen.
Es war nach Einreichen des Bauantrages meinen Nachbarn
bekannt, dass ich an dieser Seite meinerseits nicht aufschütten werde.
Beim Bauaushub musste von unserem Unternehmer etwas von der Aufschüttung zwecks Arbeitsraumes abgetragen werden.
Diese Abgrabung wurde nach der Fertigstellung des Kellers wieder aufgeschüttet und verdichtet.
Mittlerweilen wird von den Nachbarn gefordert, dass ich noch eine Mauer von ca. 1,5m an die Kelleraussenwand ansetze, hinter der Mauer aufschütte und das Material verdichte.
Ist diese Forderung rechtens?

Anzumerken wäre, dass die vorhandene Aufschüttung ca. 0,5m in mein Grundstück reicht und der Böschungswinkel
steiler als 45° ist.
Ich bitte um schnellstmögliche Antwort.



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