Abgeschickt von Petra am 10 Juli, 2004 um 12:34:06
Antwort auf: Abstützung der benachbarten Aufschüttung von Ralf am 26 April, 2004 um 11:20:43:
Hallo,
leider habe ich keine Antwort auf Ihre Frage. Vielmehr sehe ich mich zurzeit genau dem gleichen Problem gegenüber und such Rat und Hilfe. Haben Sie mittlerweile eine hinreichende Auskunft/Informationen erhalten können?
Wenn ja, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie diese mit mir teilen würden.
MfG,
Petra Sarbutt
: Beim benachbarten Grundstück wurde eine Aufschüttung vorgenommen, ohne diese zu meinem Grundstück zu befestigen.
: Es war nach Einreichen des Bauantrages meinen Nachbarn
: bekannt, dass ich an dieser Seite meinerseits nicht aufschütten werde.
: Beim Bauaushub musste von unserem Unternehmer etwas von der Aufschüttung zwecks Arbeitsraumes abgetragen werden.
: Diese Abgrabung wurde nach der Fertigstellung des Kellers wieder aufgeschüttet und verdichtet.
: Mittlerweilen wird von den Nachbarn gefordert, dass ich noch eine Mauer von ca. 1,5m an die Kelleraussenwand ansetze, hinter der Mauer aufschütte und das Material verdichte.
: Ist diese Forderung rechtens?
: Anzumerken wäre, dass die vorhandene Aufschüttung ca. 0,5m in mein Grundstück reicht und der Böschungswinkel
: steiler als 45° ist.
: Ich bitte um schnellstmögliche Antwort.