Re: Umgebungsbebauung


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 11 Juni, 2007 um 23:45:48

Antwort auf: Umgebungsbebauung von Melanie am 11 Juni, 2007 um 16:24:39:

: Wir haben vor einem Jahr einen Bauantrag eingereicht und da es keinen Bebauungsplan gibt, war die Umgebungsbebauung maßgeblich. Für die maximale Bautiefe und Bauhöhe wurde ein Haus auf der gleichen Straßenseite als Maßstab angesetzt. Nun haben unsere direkten Nachbarn einen Bauantrag gstellt. Nach einer angeblichen Vor-Ort-Besichtigung durch das Bauamt hat man festgestellt, dass man auch das gegenüberliegende Haus als Maßstab nehmen könnte. Demnach wurde eine höhere Bauhöhe genehmigt als bei uns.

: Zudem wurde ein 5-Parteien-Haus genehmigt, obwohl in der Straße nur Einfamilienhäuser liegen.

: Wie sind die Aussichten in Bezug auf eine Klage? Darf das Bauamt plötzlich andere Häuser als Maßstab setzen und muss bei einer Umgebungsbebauung nicht berücksichtigt werden, dass in der Straße nur Einfamilienhäuser liegen?

Zu den AUSSICHTEN einer Klage wird in einem Forum wohl kaum eine Aussage möglich sein. Grundsätzlich ist die Umgebung nicht beschränkt auf die direkten Nachbarn, eine Straßenseite oder eine bestimmte Fläche im Umkreis um das Vorhaben. Vielmehr wird versucht einen Bereich zu finden, der auf das Grundstück und auf den die Bebauung eine Wirkung (Prägung) ausübt. Das ist immer im Einzelfall zu betrachten und kann je nach Objekt unterschiedlich ausfallen.

Als direkte Nachbarn haben Sie auf jeden Fall die Möglichkeit gegen die Genehmigung vorzugehen. Je nach Bundesland mit einem Widerspruch oder einer Klage.



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