4 m hohes Holzhaus an Gartengrenze


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Abgeschickt von Petra am 21 Juni, 2007 um 08:51:18

Unser Gartennachbar hat genau neben seiner Grundstücksgrenze, Trocken-Mauer ca. 1-1,20 hoch (die hat er auch ohne uns zu fragen errichtet, wir haben es gerade noch durchgehen lassen, weil es nicht schlecht ausschaut), Abstand von Mauer zu Holzhaus ca. 50 cm, zwischen 2 Bäumen ein Holzbaumhaus gebaut, ca. 4 m hoch. Er hat uns nur benachrichtigt, im Vorfeld hat er schon die Fundamente giessen lassen und uns erst dann Bescheid gegeben. Auch hat er uns nicht mitgeteilt, wie hoch es wird.
Er meinte, daß Haus ist nicht genehmigungspflichtig und er muß auch keine Erlaubnis von uns einholen, weder mündlich noch schriftlich. Er hat es uns zwar mitgeteilt, aber so richtig erlaubt haben wir es nicht sondern nur zur Kenntnis genommen, schriftlich ist nichts erfolgt! Das Haus ist jetzt fast fertig, was sollen wir machen? Es überblickt unseren Garten wie ein DDR Wachturm und ist zwar zu unserer Gartenseite ohne Fenster o.ä, aber ist von der Optik her sehr störend!

Wir leben in Bayern, wie sind da die Gesetze diesbezüglich?

Vielen Dank im voraus für jede Info!
Petra



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