Re: Bauen am Ortsrand (Außenbereich)


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Abgeschickt von Olaf am 27 Juni, 2007 um 13:49:54:

Antwort auf: Bauen am Ortsrand (Außenbereich) von Jenni am 03 Mai, 2007 um 14:29:41:

Zunächst einmal ist Grundstück nicht bebaubar. Wenn ihr Haus dort steht würde ja der nächste kommen und mit dem selben Recht das anschließende Grundstück bebauen. So würde es dann immer weiter gehen können. Es ist einfach so, nach dem letzten Haus beginnt der Außenbereich.
Jetzt kann die Gemeinde allerdings durch einen Bebauungsplan oder noch einfacher durch eine Klarstellungssatzung (§34 Abs. 4 BauGB) aus ihrer Fläche eine Baufläche machen. Ihre Anfrage bei der Gemeinde könnte aufgrund der Gegebenheit (Sackgasse verläuft noch an ihrem Grundstück) positiv beschieden werden.

Gruß Olaf



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