Re: Dachausbau - Geimeinschaftseigentumg - Teilungserklärung


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Abgeschickt von Klaus Warner am 06 Juli, 2007 um 19:28:10

Antwort auf: Dachausbau - Geimeinschaftseigentumg - Teilungserklärung von Dani am 29 November, 2005 um 08:29:41:

: Hallöchen,
: ich möchte einen Dachgeschossrohling kaufen und zur ETW ausbauen lassen.

: In der Teilungserklärung steht: Kosten am Gemeinschaftseigentum, die durch den zukünftigen Ausbau des Dachgeschosses anfallen (z. B. Dacharbeiten), gehen zu Lasten der Eigentümer der jeweiligen Dachgeschoßeinheit.

: Ist ja soweit auch alles klar. Aber: Die vorhandene Klingel und Briefkasten-Anlage hat keinen "Anschluß" mehr für mich frei.
: Es müsste also eine neue Anlage her. Wer muss diese bezahlen?
: Das ich die Kosten tragen muss um mich an das Gemeinschaftseigentum "ranzuhängen" ist mir schon klar (z. B. Anschluss an die Steigleitungen usw.). Aber muss die Gemeinschaft mir nicht die Möglichkeit (sprich neue Anlage) geben, mich dort auch anzuhängen?
: Wie würde es sich verhalten, wenn es sich z. B. nicht um die Klingel sondern um die zentrale Heizungsanlage handeln würde. Wenn diese nicht für eine zusätzliche Wohnung ausgelegt wäre, müsste ich dann auch eine neue Heizungsanlage kaufen? Oder müsste ich nur die Kosten tragen, mich an diese anzuschließen???
: Benötige dringend einen Rat. Vielen Dank.
: Dani


Wenn in der TE steht, dass der Eiget. des auszubauenden Dachgeschosses die entstehenden Kosten am gemEigt. (z. B. ....) zutragen hat, dann sind wohl alle etwaig entstehenden Kosten gemeint, auch die einer neuen Klingelanalge. Vielleicht wäre eine Vereinbarung mit den anderen Eigentümern möglich eine Klingel nur für dise Wohnung samt Briefkasten zu montieren, was sicherlich kostengünstiger sein würde.



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