Abgeschickt von Dirk Baumeister am 19 Juli, 2007 um 13:58:41
Antwort auf: Re: Bebaubare Fläche eines Grundstückes / Garage von kbn am 19 Juli, 2007 um 11:22:50:
: : Hallo, die zulässige bebaubare Fläche eines Grundstückes ist zu 100% mit einem Gebäude belegt.
: : Besteht die Möglichkeit trotzdem eine Fertiggarage aufzustellen oder nicht ?
: : Geht eine Fertiggarage in die Berechnung ein, oder gibt es hier einen anderen Ansatz ?
: : Wie verhält sich das Problem mit Carport`s ?
: : Danke für eine Antwort
: Die zulässige bebaubare Fläche (GRZ) darf bei Nebengebäuden (Garage etc.) um 50% überschritten werden (BauNVO 1990/93).
Zunächst darf die GRZ nicht BEI Nebengebäuden überschritten werden sondern die Summe der Grundflächen von Hauptgebäuden und Nebengebäuden darf die GRZ um BIS ZU 50% überschreiten, vorausgesetzt im B-Plan ist keine andere Regelung getroffen worden. Außerdem gilt diese Regelung nur für Geltungsbereiche der o. g. BauNVO 1990/93. Im Geltungsbereich älterer BauNVO werden die Nebengebäude u. U. gar nicht berücksichtigt.
Weitere Einschränkungen der Bebaubarkeit mit Nebengebäuden können sich aus den Festsetzungen des B-Planes ergeben, die auch dann gelten, wenn die maximal zulässigen Werte noch nicht erreicht sind oder das Baufenster z. B. noch nicht vollständig ausgelastet ist.
Prüfung des Einzelfalls erforderlich!