Abgeschickt von Dirk Baumeister am 19 Juli, 2007 um 14:11:35
Antwort auf: Re: Garagen / Stellplätze von kbn am 19 Juli, 2007 um 12:27:06:
: : Hallo,
: : bei Berechnung der GRZ werden Garagen und befestigte Stellplätze berücksichtigt.
: : Demzufolge ist es möglich, anstelle der geplanten Stellplätze also auch Garagen zu bauen, dass ändert die Berechnung der GRZ nicht oder ?
: : Ausschlaggebend ist dann wahrscheinlich die Berechnung der GFZ.
: : Kann ich also auf geplante Stellplätze unter Einhaltung der GRZ Berechnung auch z. B. Fertiggaragen aufstellen ?
: Jein !!
: bei der GRZ Regel ist ein befestigter Stellplatz/Carport und eine Garage gleich anzusetzen. Diese können ja auch im "nichtüberbaubaren" Bereich liegen, aber Achtung, nicht in einer privaten Grünfläche!!
: Es gibt aber noch eine Garagenverordnung, und die besagt, daß zwischen Garagentor und öffentlicher Verkehrsfläche ein Stauraum (5m) zu sein hat.
: Diese Einschränkung ist beim offenen Stellplatz, und ich glaube auch beim Carport, nicht relevant.
Ob Garagen oder Stellplätze gebaut werden dürfen ist nicht durch die GRZ/GFZ-Ermittlungen definiert sondern durch die Festsetzungen im Bebauungsplan. Die Argumentation läuft daher ins Leere.