Re: Eine Meinung habe ich...


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Abgeschickt von Markus Reinartz am 21 Juli, 2007 um 17:40:49

Antwort auf: Eine Meinung habe ich... von Bolanger am 17 Juli, 2007 um 08:10:19:

: die Enev schreibt nicht vor, dass 17,5er Porenbetonwände nicht zulässig sind. Meines Wissens schreibt die Enev nur einen maximalen Heizenergiebedarf vor. Wenn der Rest des Hauses super ist, dann könnte man ggf, davon kommen. Vermutlich reicht es aber nicht. lassen Sie sich also die Enev-Berechnung zeigen und fordern Sie dann eine vorübergehende Isolierung der Wand ein. iese wird dann bei Errichtung des Nachbarhauses wieder entfernt.


:
: : Hallo,
: : ich habe eine Doppelhaushälfte über einen Bauträger gebaut. Bisher gibt es keinen Nachbarn, was beim Bau der DHH bekannt war. Die Grenzwand ist mit 17,5cm Porenbetonstein nicht ausreichend wärmeisoliert, ein Putz ist nicht aufgetragen. Die Grenzwand steht 2,5 cm von der Grundstücksgrenze entfernt. Eine nachträgliche Isolierung der Grenzwand von ca. 8cm würde auf das angrenzende Grundstück ragen.
: : Ich bin der Meinung, dass der Bauträger die Grenzwand so nicht ausführen hätte dürfen, da er die Vorschriften der ENEV nicht einhält (zum Zeitpunkt der Fertigstellung war und ist es immer noch eine Außenwand). Außerdem verstößt er gegen das Nachbarschaftsrecht, da eine Grenzwand nur ausschließlich auf dem Grundstück des Erbauers errichtet werden darf.
: : Hat jemand schon eine ähnliche Erfahrung gemacht. Ich bin für jede Meinung dankbar.


Es kommt grundsätzlich auf den zwischen Ihnen und dem Bauträger geschlossenen Vertrag an. Natürlich darf er dies grundsätzlich so machen, es muss halt nur im Vertrag berücksichtiggt werden.

Gegen Nachbarrecht verstösst er nicht, wenn er (der Bauträger) selbst die Grenzen ziehen kann wie er möchte und Ihm die Grundstücke alle gehören, sowie er die Grenze dann, nach dem Bau des Hauses oder auch vor dem Bau des Hauses an der richtigen Stelle zieht.

Zu rechtlichen Fragen dürfen sich nur Juristen äußern. Befragen Sie einen Juristen.

Markus Reinartz
Freier Sachverständiger für Bauwesen
Hauptstraße 51
53894 Mechernich

Tel.: 0170 2940 223
E. - Mail: ReinartzMarkus@t-online.de

PS. Meine Beiträge im Netz stellen lediglich meine eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann hierfür keinerlei Haftung übernommen werden.



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