Re: Gewohnheitsrecht bei Ungenemitem dachausbau


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Abgeschickt von Bolanger am 30 Juli, 2007 um 15:07:22:

Antwort auf: Re: Gewohnheitsrecht bei Ungenemitem dachausbau von Dirk Baumeister am 26 Juli, 2007 um 13:52:31:

Hallo,

ich glaube hier kommt es auf die Frage an, ob Ihr Ausbau heute genehmigungsfähig wäre. Wenn ja, dann reichen Sie sozusagen den Antrag nach und ab dann ist alles in ordnung. wenn nein, dann haben Sie ein Problem....

: : Hallo,
: : wir haben vor 15 Jahre unser Dachboden ausgebaut es wurde alles ordnungsgemäss von einem Dachdecker bzw schreiner gemacht aber ohne genehmigung. gibt es nach so langer Zeit gewohnheitsrecht? Was ist wenn wir das Haus verkaufen.

: : Danke Karla

: Nein, Gewohnheitsrecht, Bestandsschutz oder ähnliches durch Zeitablauf gibt es nicht. Formell handelt es sich um eine ungenehmigte Umnutzung.
: Zu den Folgen siehe unter:
: http://nrw-baurecht.de/schwarzbau-und-die-folgen-t140.html
: http://nrw-baurecht.de/kann-ein-schwarzbau-bestandsschutz-erlangen-t141.html





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