Re: Abstellraum als Wohnraum erlaubt ??


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 14 August, 2007 um 13:20:53

Antwort auf: Abstellraum als Wohnraum erlaubt ?? von Stefanie am 14 August, 2007 um 11:45:23:

: Angenommener Fall:
: Doppelgarage wird durch zweites Geschoss erhöht. Baugenehmigung hierfür liegt für Abstellraum oder -fläche vor. Darf dieser auch als Wohnraum vom Eigentümer genutzt werden oder evtl. sogar vermietet werden?
: Die Zuwegung zu diesem Haus ist durch ein Wegerecht für die Besitzer geregelt? Was passiert im Fall einer Vermietung?
: Vielen Dank für Ihre Antworten.

Nicht ohne Nutzungsänderung. Ob die Nutzungsänderung genehmigungsfähig ist, muss am Einzelfall geprüft werden. Wenn die Nutzung genehmigt ist und die Anforderungen an den Brandschutz erfüllt sind steht einer Vermietung i. d. R. nichts im Wege.

Zu Auswirkungen und Folgen im Fall von ungenehmigter Nutzung siehe:
http://nrw-baurecht.de/schwarzbau-und-die-folgen-t140.html
http://nrw-baurecht.de/schwarzbauten-was-macht-die-behoerde-t168.html



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