Grenzbebauung mit Gartenhaus/Abstellraum erlaubt?


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Abgeschickt von Cpt.Nemo am 15 August, 2007 um 00:48:56

Hallo,
mein direkter Nachbar möchte direkt an der Grenze ein Holzhaus bzw. ein Abstellraum bauen.(Die Grenzbebauung beträgt ca. 4 bis 5m) Braucht er dafür die nachbarschaftliche Genehmigung von mir? Oder reicht es, wenn er vom Bauamt nur eine Baugenehmigung hat. Laut Aussage vom Nachbarn und Bauamt, wäre das Gesetz Anfang des Jahres geändert worden und dieses würde bedeuten, das Abstellräume nun genau so behandelt werden wie Garagen und Carports.(Also direkte Grenzbebaung wäre erlaubt.(Soviel ich weiss, muss ich es ja dulden, wenn Carport oder Garage direkt an die Grenze gebaut werden.Die Einhaltung der 6m und 9m Grenzbebauung ist mir bekannt) Ist das denn jetzt auch bei einem Abstellraum so?
Ich wohne im Erftkreis/NRW!



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