Abgeschickt von Burgherr am 15 August, 2007 um 13:42:13
Antwort auf: Re: Über Bach freiragende Terrasse von Sepp am 13 August, 2007 um 19:23:38:
Nach der Regelung der LBO würde dann aber diese doch gelten und einer Baugenehmigung bedürfen.
Kernfrage ist eigentlich anders und vielleicht nicht klar zum Ausdruck gebracht:
Baurechtsamt sagt: wenn das Teil einer BG bedürfte, würde es sich nach § 34 BauGB nicht einfügen. Wegen der zitierten Norm der LBO unterliegt es eben nicht dem Baurecht. Ich als untere Wasserbehörde kann selbst aber nur die Belange nach Wasserrecht prüfen/beurteilen.
Sicher nicht gerade ein 0815-Fall für dieses Forum ;-)