Re: Untervermietung trotz Baulasteintragung


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Abgeschickt von Micky am 22 August, 2007 um 07:47:54:

Antwort auf: Untervermietung trotz Baulasteintragung von Ines Orphall am 21 August, 2007 um 19:10:49:

Hallo,

da gestattet der Vermieter, dass andere den von Ihnen gemieteten und damit bezahlten Stellplatz (ist das so richtig?)nutzen. Da spricht doch die Rechtslage für sich! Die Frage würde sich von selber beantworten, wenn der Vermieter Ihrem Nachbarn gestatten würde, seine Kleider in Ihren Schrank zu hängen.

Gruß
Micky



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