Re: ja oder nein?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 26 August, 2007 um 21:55:29

Antwort auf: Re: ja oder nein? von Alfred am 26 August, 2007 um 12:45:32:

: Hallo Herr Baumeister, bis jetzt sind WIR da einer Meinung. Beim zuständigen Bauamt einschl. Bauaufsicht bin ich jedoch auf den Standpunkt getroffen, der da heißt: dafür nicht zuständig, zivilrechliche Belange, kein Gebäude, nicht begehbar, sind nur zuständig für Gebäude, Einfriedungen, Aushebungen, ..., bauliche Anlage, was ist das?...
: Will man mich nur abwimmeln, oder stehe ich da wirklich alleine da?
: Freundliche Grüße A.

Vielleicht muss man die Sache etwas strenger sehen. Es wäre ja durchaus denkbar, dass zwar die BayBO für den Stallt gilt, sich das Bauamt aber trotzdem nicht drum kümmern muss, da es z. B. genehmigungsfrei ist o. ä.

Die erste Frage bezog sich ja ausschließlich darauf, ob es sich bei dem Stall um eine bauliche Anlage handelt oder nicht. Welche Folge die Zuordnung hat bzw. aus welchem Sachverhalt heraus die Frage gestellt wurde ist bisher ja nicht bekannt.



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