Re: bebauungsplan (A)


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Abgeschickt von henz daniel am 10 September, 2007 um 20:34:13:

Antwort auf: Re: bebauungsplan (A) von Klaus Feller am 08 September, 2007 um 17:45:25:

: Hallo,
: es kommt nicht darauf an was für ein Buchstabe darin steht, sondern was sich hinter dem Buchstaben verbirgt. Hierzu gibt es zu jedem Bebauungsplan eine Textliche Festsetzung, die dann unter A alles eigentlich beinhalten muß; ob Gebäude überhaupt wieder gestellt werden dürfen und welche - Wohngebäude, Nutzgebäude Gewerbe oder sonstiges.
: Am besten beim zuständigen Bauamt (Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung nachfragen.

: Viel Erfolg

: Klaus Feller


: : gibt es eine möglichkeit das ich auf dem gelände meines grossvaters das im bebauungsplan mit A gekennzeichnet ist ein haus zu bauen? es standen dort früher gewächshäuser,desweiteren steht auf dem gelände eine alte scheune!
: : vielleicht kann mir jemand weiterhelfen,
: : vielen dank im vorraus
: : Mfg daniel henz

vielen dank für die antwort,aber genau dies haben wir schon versucht,in einer woche folgt ein gespräch mit dem bürgermeister weil sie komplet dicht machen wenn sie hören man will dort bauen!!! weil die leute die einen teuren bauplatz erstanden haben werden sauer wenn jemand wie ich auf einem billig erworbenen land für garten und grünflächen sprich anlage A bauen!




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