Re: Garagenbau an der Grenze: Nachbarerlaubnis für Erdarbeiten


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 11 September, 2007 um 20:10:01

Antwort auf: Garagenbau an der Grenze: Nachbarerlaubnis für Erdarbeiten von Danuta am 11 September, 2007 um 02:44:16:

: Guten Tag
: eine Beton-fertig-Garage soll auf eine 3 m Grenzabstand in Hessen gebaut werden. Da eine Hanglage 'ins Erde' bauen ermöglicht, sollte der Garage 9 m, aber noch besser 12 m Lang sein. Der Nachbar hätte dann im Garten keine Sonne störende Gebäude gehabt. Leider muss dafür aus dem Nachbargrundstück, laut Baufirmen, fast 2 m Erde (3m Tief und entsprechend lang) abgetragen und zwischengelagert, um die Baugrube zur sichern und Platz zum Bauen zu haben. Der Nachbar gibt dafür kein Erlaubnis, da er schon Sträucher gepflanzt hat (sehr schnell erst im letzten Jahr und das auch der Grenze zu nah). Eine Standard-Garage von 6 m kann er zustimmen, aber das ist doch ein Platzverschwendung. Gibt es eine rechtliche Möglichkeit doch die Erde ausgraben zu können(und dann wie sie ursprunglich war, nachfüllen und bepflanzen ) um mindestens die 9 m Länge zu bekommen?
: Oder gibt es eine andere Möglichkeiteine Garage dort zur bauen?
: Grüße alle! Danuta

Es gibt technische Alternativen, wie z. B. einen (teuren) Verbau, dem aber eine gewisse Breite des Grundstücks für die Garage unnutzbar zum Opfer fallen würde. Wenn dafür der Platz nicht da ist und der Nachbar der Abgrabung und Wiederanpflanzung auf Kosten der Garagenerstellers nicht zustimmt ist die Bebauung in der angedachten Form nicht möglich.

Ich persönlich, würde mir erstmal eine genaue Aufstellung der zu erwartenden Kosten machen (Garage mit Aufstellen, Aushub mit Zwischenlagerung und voraussichtlich Teilabfuhr zur Deponie, Wiederanfüllung Nachbargrundstück, Wiederanpflanzung Nachbargrundstück, eigene Anfüllung und Anpflanzungen, ...) Da kommt schon ganz schön was zusammen.



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