Re: Unbebautes Grundstück


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Abgeschickt von Bauassessor am 17 September, 2007 um 13:48:11:

Antwort auf: Re: Unbebautes Grundstück von Nadie am 14 September, 2007 um 12:19:14:

Mit der Antwort ist ja erstmal wenig geholfen. Solange von dem Wildwuchs kein Schaden auf den Nachbargrundstücken oder eine Gefahr für die Allgemeinheit entsteht, sind Sie nicht verpflichtet, Ihr grundstück regelmäßig zu pflegen. Sobald jedoch durch den Wildwuchs z.B. der Zaun des Nachbarn in Mitleidenschaft gerät oder Äste von einem morschen Baum auf den Gehweg stürzen, sind Sie verpflichtet, Abhilfe zu leisten.

Da dieser Zeitpunkt nicht eindeutig bestimmt werden kann - und die Maßnahmen dann in der Regel aufwändiger und kostspieliger sind, empfiehlt sich jedoch, das Grundstück regelmäßig zu pflegen.





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