Re: Unerlaubtes Entfernen eines Zaunes und Nutzen des Nachbargrundstücks


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Abgeschickt von Bolanger am 24 September, 2007 um 17:56:32:

Antwort auf: Unerlaubtes Entfernen eines Zaunes und Nutzen des Nachbargrundstücks von Terra am 19 September, 2007 um 23:18:09:

Hallo,

in NRW muss der Nachbar solche Arbeiten dulden, wenn alle Alternativen dazu den Rahmen sprengen. Sie könnten ja auch den Bagger mit dem Hubschrauber einfliegen lassen....
Dazu muss der Nachbar einen Monat vorher informiert werden. Natürlich müssen Sie den Ursprungszustand wieder herstellen und der Nachbar kann für die Zeit der Arbeiten eine Entschädigung verlangen, z.B. weil er sein eigenes Grundstück nicht nutzen konnte, da ständig der Bagger drübergefahren ist. eine ähnliche Regelung findest sich sicherlich auch im Nachbargesetzt von BW, das Stichwort lautet Hammerschlags- und Leiterrecht.

Gruß,

Bolanger


: A)Was kann ein Hausbesitzer in B-W tun, der seine ca. 40 m lange, marode Trockenmauer zum hangabwärts gelegenen, unbebauten Nachbargrundstück neu machen lassen will, aber dieser Nachbar ihm bzw. der Gartenbaufirma den Zutritt und die Nutzung seines Grundstückes verwehrt?

: B)Was könnte diesem Hausbesitzer passieren, wenn er einfach eines Tages eine Gartenbaufirma beauftragt, ohne den Grundstücksbesitzer davon in Kenntnis zu setzen? Der Gartenbauer würde dann einen Teil des Zaunes entfernen, um mit seinem kleinen Bagger auf das Grundstück fahren zu können, würde eifrig an der neuen Mauer bauen und der Nachbar würde das ganze Treiben erst nach drei Tagen entdecken, weil er nicht in der Nähe wohnt?

: Über eine rasche Antwort freut sich Terra :-)





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