Abgeschickt von Dirk Baumeister am 29 September, 2007 um 21:03:29
Antwort auf: Grundstücksgrenze von Bozena Schüller am 29 September, 2007 um 12:31:39:
: Hallo,
: meine Garage hat ein Betonflachdach bedeckt mit einer Dachpappe. Darf die Dachpappe die Grundstücksgrenze überragen? Könnte mir jemand eine Antwort geben? Danke
: Bozena
Nö ... das Grundstück und der zugehörige Luftraum gehört Ihnen genau bis zur Grenze. Jedes Überkragen ist eine Überbauung.