Re: Grundstücksgrenze


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 29 September, 2007 um 21:03:29

Antwort auf: Grundstücksgrenze von Bozena Schüller am 29 September, 2007 um 12:31:39:

: Hallo,
: meine Garage hat ein Betonflachdach bedeckt mit einer Dachpappe. Darf die Dachpappe die Grundstücksgrenze überragen? Könnte mir jemand eine Antwort geben? Danke
: Bozena

Nö ... das Grundstück und der zugehörige Luftraum gehört Ihnen genau bis zur Grenze. Jedes Überkragen ist eine Überbauung.



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