Re: Fenster bei Grenzbebauung (Bayern)


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 14 Oktober, 2007 um 19:45:48

Antwort auf: Fenster bei Grenzbebauung (Bayern) von Georg am 14 Oktober, 2007 um 16:51:22:

: Folgender Fall: Das Dach eines alten Wohnhauses wird abgerissen und wieder neu mit 1.Etage und Dach aufgestockt. Das Haus ist direkt auf die Grenze zum Nachbargründstück gebaut, wo sich eine ca. 5 m breite Hofeinfahrt befindet. Nun sollen im ersten Stock nur Glasbausteinfenster erlaubt werden, weil es sich ja um eine Brandschutzmauer handelt, die existierenden Fenster im Erdgeschoss dürfen wegen Bestandschutz bleiben. Welche Möglichkeiten gäbe es, im 1.OG doch normale Fenster einzubauen? Welchen Sinn macht Brandschutzmauer mit normalen Fenstern im EG?

1. keinen
2. auch keinen, m. E. auch nicht nachvollziehbar, da der Umbau aufgrund der Aufstockung "wesentliche" Veränderung bedeutet, die eine Neubeurteilung des EGs rechtfertigen und dementsprechend auch dort einen ordnungsgemäßen Brandschutz nach sich ziehen würde.



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