Re: Abstandsfläche Penthouse


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 03 November, 2007 um 02:39:09

Antwort auf: Abstandsfläche Penthouse von Silke am 02 November, 2007 um 20:04:11:

: Ich bin gerade beschäftigt mit dem Vorentwurf für die Bebauung eines Grundstücks in einem Wohngebiet ohne Bebauungsplan. Maßgeblich für die mögliche Ausnutzung des Grundstücks ist die Nachbarbebauung.

: Geplant ist ein Mehrfamilienhaus mit drei Vollgeschossen und einem Atelier im obersten Geschoss. Das Atelier ist mit seinen Außenkanten gegenüber dem darunter liegenden Geschoss rundum mind. 1.75m zurückgesetzt.

: Für meine Planung wäre es zum jetzigen Zitpunkt wichtig zu wissen welche Abstandsflächen einzuhalten sind.

: Vom Schnittpunkt der Geländeoberfläche bis zur OK der umlaufenden Brüstung sind es 9.975m.

: Das Atelier überragt die Brüstung noch um 1.675m.

: Gesamthöhe des Gebäudes wären also 11.65m.

: Wie wird das Atelier bei der Berechnung der Abstandsfläche berücksichtigt?

: Kann mir vielleicht jemand auf die Sprünge helfen?

: MfG

: Silke

: In der LBO finden sich ja lediglich Hinweise auf Dächer mit unter 45° oder über 70° Neigung.

: Muß das Ateliergeschoß voll angerechnet werden.

Die WANDHÖHE ist das massgebliche Mass ... daraus dürfte sich doch zwangsläufig ergeben, welcher Teil und welche Höhe zu berücksichtigen ist.




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