Abgeschickt von Dirk Baumeister am 03 November, 2007 um 02:39:09
Antwort auf: Abstandsfläche Penthouse von Silke am 02 November, 2007 um 20:04:11:
: Ich bin gerade beschäftigt mit dem Vorentwurf für die Bebauung eines Grundstücks in einem Wohngebiet ohne Bebauungsplan. Maßgeblich für die mögliche Ausnutzung des Grundstücks ist die Nachbarbebauung.
: Geplant ist ein Mehrfamilienhaus mit drei Vollgeschossen und einem Atelier im obersten Geschoss. Das Atelier ist mit seinen Außenkanten gegenüber dem darunter liegenden Geschoss rundum mind. 1.75m zurückgesetzt.
: Für meine Planung wäre es zum jetzigen Zitpunkt wichtig zu wissen welche Abstandsflächen einzuhalten sind.
: Vom Schnittpunkt der Geländeoberfläche bis zur OK der umlaufenden Brüstung sind es 9.975m.
: Das Atelier überragt die Brüstung noch um 1.675m.
: Gesamthöhe des Gebäudes wären also 11.65m.
: Wie wird das Atelier bei der Berechnung der Abstandsfläche berücksichtigt?
: Kann mir vielleicht jemand auf die Sprünge helfen?
: MfG
: Silke
: In der LBO finden sich ja lediglich Hinweise auf Dächer mit unter 45° oder über 70° Neigung.
: Muß das Ateliergeschoß voll angerechnet werden.
Die WANDHÖHE ist das massgebliche Mass ... daraus dürfte sich doch zwangsläufig ergeben, welcher Teil und welche Höhe zu berücksichtigen ist.