Re: Erschliessungskosten - Strassenarbeiten


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Norman am 20 November, 2007 um 15:17:36:

Antwort auf: Re: Erschliessungskosten - Strassenarbeiten von Erich Bauer am 28 Oktober, 2007 um 22:34:25:

Ich stimme meinem Vorredner zu.

Erschließungskosten sind m.E. regelmäßig die Kosten für die erstmalige Herrstellung der Erschließungseinheit. Und da die Straße noch nie endgültig hergestellt war, müsste es sich hierbei eigentlich um solche handeln.

Irgenwann in vielen Jahren ist eine Straße auch mal "auf", dann muss sie wiederhergestellt werden, dieses wären dann nach meinem Kenntnisstand Straßenausbaubeiträge, die nach KAG und nicht nach dem BauGB abgerechnet würden. Ob der Hausanschluss, also Entwässerungskontrollschacht zu den Erschließungskosten gehört, weiß ich nicht. Ich bin mir auch nicht sicher, ob der Kanalanschlussbeitrag (nach KAG) zu den Erschließungskosten im eigentlichem Sinne gerechnet wird. Es kann nicht schaden, die Erschließungsbeitragssatzung der Stadt zu lesen.

Die Stadt muss sich meines Wissen stets an den aktuellen Eigentümer richten, wenn dieser eine Vereinbarung mit dem vorherigen Eigentümer bzw. Verkäufer getroffen hat, die darauf abzielt, dass er keine Erschließungskosten zu zahlen hat, muss der aktuelle Eigentümer versuchen sie sich vom Verkäufer wieder zu hohlen. Die Stadtverwaltung intessiert das in der Regel herzlich wenig.

Anwaltliche Hilfe ist wahrscheinlich ratsam, auf jeden Fall würde ich persönlich aber einen Anwalt einschalten, wenn der Voreigentümer / Verkaüfer eine Erstattung ablehnt.

Das ist aber nur meine nicht-fachliche Sicht der Dinge. Viel Glück!



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]