Abgeschickt von Carsten am 21 November, 2007 um 13:10:45
Antwort auf: Erklärung Vereinigungsbaulast von Rudi am 21 November, 2007 um 11:21:51:
Hallo,
eine Vereinigungsbaulast wird nicht in das Grundbuch eingetragen, sondern in das Baulastenverzeichnis der jeweiligen Gemeinde. Eine solche Baulast kommt (zumindest nach NRW-Baurecht) zum tragen, wenn ein Gebäude auf zwei verschiendenen Grundstücken (=verschiedene lfd. Nummern im Grundbuch) errichtet wird. Dadurch sollen für die Zukunft Probleme z.B. hinsichtlich der Leitungserschließung, Teilabriss u.ä. verhindert werden.
Gruß
Carsten