Re: Erklärung Vereinigungsbaulast


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Carsten am 21 November, 2007 um 13:10:45

Antwort auf: Erklärung Vereinigungsbaulast von Rudi am 21 November, 2007 um 11:21:51:

Hallo,

eine Vereinigungsbaulast wird nicht in das Grundbuch eingetragen, sondern in das Baulastenverzeichnis der jeweiligen Gemeinde. Eine solche Baulast kommt (zumindest nach NRW-Baurecht) zum tragen, wenn ein Gebäude auf zwei verschiendenen Grundstücken (=verschiedene lfd. Nummern im Grundbuch) errichtet wird. Dadurch sollen für die Zukunft Probleme z.B. hinsichtlich der Leitungserschließung, Teilabriss u.ä. verhindert werden.

Gruß
Carsten



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]