Abgeschickt von K.D. am 21 November, 2007 um 13:17:17
Antwort auf: Re: Baulast durch Bauamt nach Kaufvertragsunterzeichnung von K.D. am 21 November, 2007 um 13:10:22:
Auch diese müssen die öffentlich-rechtlichen Vorschriften einhalten. Das heißt bauplanungsrechtlich zulässig, standsicher usw. sein. In diesem Fall auch die GRZ einhalten als Bestandteil der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit.
Das hat sich in den letzten Jahren nicht geändert und ein Bauträger, der damit seinen Lebensunterhalt verdient, sollte wenigsten dieses Grundwissen haben.