Re: Rücknahme eines positiven Bauvorbescheides seitens der Kreisverwaltung


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Abgeschickt von Müller A. am 28 November, 2007 um 13:59:43

Antwort auf: Re: Rücknahme eines positiven Bauvorbescheides seitens der Kreisverwaltung von Erich Bauer am 28 November, 2007 um 13:22:18:

: Siehe § 48 des Verwaltungsverfahrensgesetzes des betreffenden Bundeslandes bzw. - falls vorhanden - die spezielle Rücknahmeregelung der betreffenden Landesbauordnung.


Sehr geehrter Herr Bauer, vielen Dank für den Hinweis.
Demnach dürfte der Bauvorbescheid nicht zurückgenommen werden, da ich aufgrund dessen erst das Grundstück erworben und die gesamte Planung vorgenommen hatte.
Ob dies jedoch auch vor Gericht so gesehen wird oder es andere Gründe gibt, die dem widersprechen können?





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