Re: Rücknahme eines positiven Bauvorbescheides seitens der Kreisverwaltung


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Abgeschickt von Erich Bauer am 28 November, 2007 um 16:11:27

Antwort auf: Re: Rücknahme eines positiven Bauvorbescheides seitens der Kreisverwaltung von Müller A. am 28 November, 2007 um 13:59:43:

Im konkreten Fall dürfte allenfalls Abs. 3 einschlägig werden. Dies klärt ein Verwaltungsrechtler, nachdem er sich mit der Angelegenheit befasst hat.



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