Abgeschickt von Erich Bauer am 28 November, 2007 um 16:11:27
Antwort auf: Re: Rücknahme eines positiven Bauvorbescheides seitens der Kreisverwaltung von Müller A. am 28 November, 2007 um 13:59:43:
Im konkreten Fall dürfte allenfalls Abs. 3 einschlägig werden. Dies klärt ein Verwaltungsrechtler, nachdem er sich mit der Angelegenheit befasst hat.