Re: Kein roter Punkt, obwohl Bearbeitungsfrist abgelaufen


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Abgeschickt von Nadie am 05 Dezember, 2007 um 11:38:02:

Antwort auf: Re: Kein roter Punkt, obwohl Bearbeitungsfrist abgelaufen von Hartmut Heering am 27 November, 2007 um 22:30:53:

: Mein Problem ist, dass der eine Sachbearbeiter die Anliegerbenachrichtigungen an den Nachbarn erschickt und nun ein neuer Sachbearbeiter nach Ablauf der Bearbeitungsfrist von dem gleichen Nachbarn nun eine schriftliche Zustimmung verlangt.
In Ba-Wü kenne ich mich nicht so aus, erwarte aber in der Sache keine großen Unterschiede zu NRW.

Das Herangehen bedeutet: Der erste SB sieht kein Problem, der zweite meint, Ihr Antrag würde gegen das geltende Baurecht verstoßen 8ein bißchen mehr dazu s. Link). Letzten Endes kann nur einer von beiden Recht haben. Erfahrungsgemäß ist es meist der zweite. Das können Sie aber auf der Grundlage der Bauvorlagen Ihres Architekten ggf. anwaltlich prüfen lassen bzw. - nach Ablehnung des Bauantrages - auch mit (evtl.) Widerspruch, jedenfalls aber Klage.

Aussagen dazu sind nur nach Prüfung des gesamten Bauantrages incl. Planungsrecht und Bauvorlagen möglich und deshalb naturgemäß kein Fall für's Forum - tut mir leid!



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