Abgeschickt von Othi am 05 Dezember, 2007 um 15:27:05
Hallo Gemeinde,
die Erben eines Hofes, wollen nach Jahren der eingeschränkten Nutzung der Landwirtschaft nunmehr wieder Viehzucht betreiben.Schaf- und Schweinezucht.
Dies erscheint auf dem Hof,mitten in der Ortsmitte, sehr schlecht möglich.(Geräuch- u. Geruchsbelästigung). ( Niedersachsen )
Wäre die komplette Aussiedlung zusammen mit einem Wohngebäude, nach außerhalb, auf einen freien Acker, ein Priviligiertes Bauvorhaben?
Und könnte diese Vorhaben auch ohne konstenintesive Änderung des F-Planes erfolgen?
DANKE für Eure Meinung.
Gruß
Othi