Dachform Garage


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Abgeschickt von Simone S. am 07 Dezember, 2007 um 10:48:51:

Im B-Plan (nach LBauO Rheinland-Pfalz) ist folgendes formuliert

Bauordnugnsrechtliche Festsetzungen:
1. Dachlandschaft
1.1. Dachneigung
Die zulässige Dachneigung wird begrenzt auf min. 22° und max. 38°

1.2. Dachform
Im gesamten Plangebiet sind ausschließlich Sattel- und Walmdächer zulässig. Eine Begrünung der Dächer ist zulässig.

1.3. Dachaufbauten
...

1.4. Nebenanlagen
Die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen unter 1.1. bis 1.3. gelten sinngemäß auch für Nebenanlagen.

Wie sieht das nun für die Garagen aus? Die fallen ja nicht unter Nebenanlagen, oder? Ist für diese nun nichts festgesetzt oder fallen die unter Dachlandschaft und Punkt 1.2. Im gesamten Plangebiet sind ausschließlich....zulässig.?

Gruß Simone



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