Re: EnEV 2001 Sanierung Denkmal Nachtrag


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Abgeschickt von Thomas am 07 Dezember, 2007 um 17:15:07:

Antwort auf: EnEV 2001 Sanierung Denkmal von almafa am 04 Dezember, 2007 um 19:31:20:

Hallo!
Ein Fensterbauer ist verpflichtet, seine Fenster nach der jeweils gültigen EnEV einzubauen. Das ist seit 1. Oktober die EnEV 2007.
Demzufolge hat er zum einen Fenster in einer Qualität von schlechtestenfalls Uw=1,7 W/m²K einzubauen und zum anderen das überdies auch noch auf "dauerhaft dichte" Art und Weise zu tun.
In der Praxis heißt das dann, daß die kälteste Bauteiloberfläche mit Sicherheit nicht mehr das Fenster ist. Auch wird die durch alte, undichte Fenster vorhandene "Zwangslüftung" wegfallen, die zu einer problematischen Situation führen kann, da die althergebrachten Lüftungsgewohnheiten oft nicht ausreichend sind.
Deshalb: Wenn sanieren, dann richtig! Energieberater (BAFA) hinzuziehen und für vergleichsweise kleines Geld eine stattlich geförderte Energieberatung (Förderung 175,- für Ein- und Zweifamilienwohnhäuser) durchführen, oder auf stundenbasis beauftragen. Diese Energieberatung hat zum Ziel, wirtschaftliche Sanierungskonzepte zu finden und baupysikalisch bedenklichen Situationen aus dem Weg zu gehen.
Grüße!



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